Schleswig-Holsteinischer Landesverband für die landwirtschaftliche Wildhaltung e.V.
Schleswig-Holsteinischer Landesverband für die landwirtschaftliche Wildhaltung e.V.

Schwarzwild

 

Europäisches Schwarzwild

 

Einordnung

Das Wildschwein gehört zur Ordnung der Paarhufer, Unterordnung schweineartige, Familie echte Schweine, der Gattung Sus und Art Wildschwein mit dem wissenschaftlichen Namen „Sus scofa“. Es ist die Stammform unserer Hausschweine. Es ist in Europa seit sehr langer Zeit, ja seit Urzeiten Jagdwild. Wildscheine sind Allesfresser und sehr anpassungsfähig, so dass sie sich stark verbreitet haben, z. T. schon als Verursacher starker Schäden gelten.

 

Interesse an Schwarzwildgattern

Trotz Überbesatz in der Natur wächst das Interesse an der landwirtschaftlichen Haltung in Gattern. Grund sind die Nachfrage und der Bedarf für terminliche Anlässe frischer Stücke bestimmten Alters bzw. Gewichtsklasse. Darüber hinaus runden die Wildschweine die Wildvermarktung im Rahmen der Direktvermarktung unserer landwirtschaftlichen Wildhalter oft ab.

 

Anforderungen an Genehmigung

Die Genehmigung der Haltung von Schwarzwild in Gattern wird durch die Schweinehaltung Hygieneordnung vorgegeben und ist aufwendig. Eine wesentliche Forderung besteht darin, dass das gesamte Gelände inkl. Futterlager und mehr mit 2 Zäunen gesichert und jedes ausbrechen als auch Zugang verhindern muss. Nicht jeder Landkreis gibt problemlos Genehmigungen für Schwarzwildgatter über das Veterinäramt.

 

Reproduktion

Auch in der Natur wird beim Wildschwein eine starke Reaktion auf das Nahrungsangebot festgestellt. Dies ist natürlich in Gattern in gleicher Weise nachvollziehbar. Bei optimaler Versorgung kommt es sehr oft zu zwei Würfen im Jahr. Und auch die Frischlinge sind früher geschlechtsreif. Bei weiblichen Jungtieren ist oftmals schon im 1. Jahr, mit 8 Monaten und früher, die Geschlechtsreife vorhanden. Auch bei Keilern, bei denen allgemein die Geschlechtsreife mit 11 Monaten angegeben wird, tritt sie früher ein. Aus diesem Grund ist es angezeigt, die weiblichen Frischlinge nach einem halben Jahr in ein separates Gatter zu bringen.

Auch für die Bache, die den 2. Wurf  bekommt, ist dies natürlich günstiger.

In vorliegenden Untersuchungen konnten in den Würfen 5,8 Frischlinge ermittelt werden und bei zum Teil 2 Würfen im Jahr pro Bache 9,2 Frischlinge pro Jahr aufgezogen werden. Bei einer Altersstruktur mit mehr älteren Bachen sind garantiert noch mehr Frischlinge pro Jahr und Muttertier aufzuziehen.

 

Anlage des Gatters

Generell sind Wechselgehege in der Schwarzwildhaltung erforderlich. 3 bis 4 Abteile sind dabei besser als 2. Bereits bei der Auswahl des Standortes sollte man auf etwas durchlässigere Böden achten, dabei sind Suhlen zu berücksichtigen, die unerlässlich sind. Es ist günstig, wenn die Gatter eine natürliche Strukturierung und Rückzugsmöglichkeiten aufweisen. Die Gattergröße muss allen Tieren ausreichend Platz bieten und eine optimale Bewirtschaftung, d. h. neben Nutzung ausreichend Ruhephasen des Grünlandes ermöglichen. Pro Tier müssen mindestens 2.000 m² Fläche vorhanden sein, d. h. auf 1 ha ist als Einheit 1 Keiler mit maximal 4 weiblichen Stücken zu planen. Zu feuchte Standorte und zu hoher Besatz führen ganz schnell zu Schlammlöchern und ermöglichen keine Bewirtschaftung der Gatter mehr.

 

 

 

Gehegeeinrichtung

Den Tieren muss immer eine Tränke mit relativ sauberem Wasser zur Verfügung stehen. Wie in der Natur muss es möglich sein, dass die Fütterung es gestattet, dass alle Tiere zur gleichen Zeit fressen (sonst wachsen diese sehr stark auseinander und einige kommen ab). Sind größere natürliche Rückzugseinrichtungen vorhanden, kann evtl. auf Schutzhütten verzichtet werden. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht der Fall. In der Hütte müssen aber alle Tiere zur gleichen Zeit Platz finden und für jedes Tier werden 3 m² Fläche gerechnet. Besondere Anforderungen in den Gehegen stellen die Schutzhütten für das Frischen dar. Auf jeden Fall muss pro Bache eine Hütte zur Verfügung stehen und die Entfernung von Hütte zu Hütte muss 20 m betragen, damit das Territorialverhalten der Bache eingehalten wird. Während die Schutzeinrichtungen und Schutzhütten allgemein sehr einfach sein können, sollten die Hütten für das Frischen der Bachen doppelwandig und isoliert sein, um Unterkühlung der Frischlinge und Verluste zu vermeiden.

 

Herdenmanagement

Optimales Herdenmanagement beginnt mit dem richtigen Standort, dem exakten Besatz, der ordnungsgemäßen Versorgung der Tiere mit Wasser und Futter, dabei einer guten Tränkwasser- und Fütterungshygiene. Viel „Futter“ auf und von der Fläche kann Kraftfutter und Kosten sparen helfen.

Die Trennung in Zucht- und Mastgatter (hier nach Geschlechtern) bringen weitere Vorteile.

 

Fütterung

Unsere Wildschweine sind Allesfresser. Dies ist ein großer Vorteil und demzufolge hat die Fütterungsbasis auch eine große Bandbreite. Wichtig ist aber die Fütterungshygiene. Fütterungsverbot von Küchenabfällen (Übertragung von Krankheiten) gilt auch für die Wildschweine. Das Wildgatter ist nicht die Biomülltonne des Betriebes. Wichtigster Punkt ist das Futter in Form von Grünfutter. Dabei können in gehäckselter Form, Getreide, Gras, milchreifer Mais und Zwischenfrüchte, sowie Hackfrüchte im Winter eine große Futterbasis und Sortiment darstellen. Beim Wildschwein ist festzustellen, je besser die Zusammensetzung der Rationen in der Versorgung der Tiere ist, umso geringer kann der Getreideanteil sein. Für die Gatter sind ebenfalls gute Wachstumsleistungen und Schlachtausbeuten wichtig. Nur Feist ist auch bei Wildschweinen uninteressant und kostenaufwendig. Im Schrifttum wird darauf hingewiesen, dass ein 100 kg Wildschwein einen Tagesbedarf von etwa 1.000 g Kohlenhydraten und 120 g Rohprotein benötigt. Das bedeutet, dass man bei den gut bewachsenen Gattern in der Regel mit bis zu 2 kg Getreide auf 100 kg Körpergewicht und Schein auskommt.

 

Tiergesundheit

Da viele Gatter noch relativ jung sind, ist die Situation zurzeit noch günstig. Der Prophylaxe der Tiergesundheit kommt natürlich auch hier zunehmende Bedeutung zu. Gutes Management, optimale Grünlandbewirtschaftung und Tierkontrolle ist immer erforderlich. Unbekannte Todesursachen sind der tierärztlichen Sektion zuzuführen, aber auch Kümmerer, Durchfälle, Atemwegsprobleme und andere von der normalen Entwicklung abweichende Verhaltensweisen sind zu beachten.

 

Seuchenschutz

Auf alle Fälle ist eine strenge Quarantäne fremder Tiere von mindestens 4 Wochen einzuhalten. Die Tierärztliche Routinekontrolle hat 2-mal im Jahr zu erfolgen, im Frühjahr und Herbst. Sie sollte weiterhin mit einer Kotprobeuntersuchung verbunden sein, um den Sachstand, besonders dem Wurmbefall, objektiv beurteilen zu können.  Alle Gehegebesucher sollten die Weide nicht betreten. Besser, sie können sich nur vor dem ersten der zwei erforderlichen Zäune die Tiere anschauen.

 

Gehegebuch

Besonders bei Schwarzwild ist die exakte Führung des Gehegebuches mit Ab- und Zugängen, Geburten, Futtermitteleinsatz u. a. Maßnahmen unerlässlich und alle Auffälligkeiten usw. zu registrieren. Es sei jedem empfohlen, dieses Buch ordnungsgemäß zu führen. Der Zweig der landwirtschaftlichen Wildhaltung, besonders auch des Schwarzwildes, ist jung. Bei exakten Aufführungen ist es nicht nur eine Sicherheit bei Kontrollen, sondern es können viele Informationen und Erfahrungen über die Jahre aus diesen Büchern abgeleitet werden.

 

Gewichte der Tiere

Auch Schwarzwild ist nicht nur in der Natur vom Lebensraum abhängig. Auch die Erfahrung der Bewirtschaftung in den Gattern, d. h. die unterschiedliche Futterbasis, evtl. auch die Genetik, die Herdenzusammensetzung und das Management spielen eine große Rolle und führen zu einer großen Streubreite der Gewichte in den einzelnen Altersklassen der Tiere. Als Geburtsgewichte werden oftmals 1.000 g angegeben. In den wenigen Gattern, in denen Wägungen stattfinden konnten, wurde aber auch festgestellt, dass einige Frischlinge 700 bis 800 g bei der Geburt wogen. Sicherlich ist dies auch vom Alter der Bache und von der Anzahl der Frischlinge im Wurf und der Futterbasis abhängig.

Jahresgewichte wurden in eigenen Untersuchungen von 30 bis 40 kg ermittelt und Gewichte im 2. Lebensjahr von 50 bis 55 kg, wobei hier auf eine größere Streubreite zu verzeichnen war. Teilweise waren die Gewichte noch bei 25 kg und andere bereits bei 50 kg. Die in den Versuchsgattern gewogenen Bachen wogen 90 kg und jüngere 50 bis 55 kg. Auch die Streubreite bei den Keilern war sehr groß.

 

Schlachtleistung

Die große Streubreite in den einzelnen Kategorien und der Geschlechter sowie Standorten spiegelt sich natürlich auch in den Schlachtleistungen wieder. Oftmals hatten ältere Stücke höhere Gewichte, schwere Schlachtkörper aber auch einen höheren Fett- oder Feistanteil unter der Schwarte. Bisher konnten an 20 Tieren Schlachtausbeuten von 45 bis 50 Prozent ermittelt werden.

 

Fleischqualität

Die genutzten Tiere der Altersklasse 15 bis 17 Monate wurden, wie alle anderen Versuchstiere, am Rückenmuskel (M. long. dorsi) auf  Fleischqualitätsparameter untersucht. Schwarzwild hatte in den Untersuchungen ein sehr eiweißreiches Fleisch, 23 Prozent, und einen geringen Fettgehalt von 2,6 Prozent (IMF). Bei der sensorischen Prüfung lagen die Saftigkeit bei 3,8, die Zartheit bei 4,5, das Aroma bei 5,1 und der Gesamteindruck bei 4,7, das sind insgesamt sehr gute Werte. (minus 1 und plus 6)

 

Fazit

Besonders bei der Gatterwildhaltung von Schwarzwild wäre echter Forschungsbedarf erforderlich, um optimale Fütterung, Futtermengen sowie die Futterzusammenstellung zu ermitteln, aber auch gezielte Managementempfehlungen geben zu können und somit eine gleichmäßigere, gute Gewichtsentwicklung, sowie Schlachtleistungen und Qualitätsmerkmale der Produkte und nicht zuletzt eine gute Wirtschaftlichkeit der Gatter zu erzielen.

Quelle: Bundeswildhalterverband

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